Schneefräsen, Streugutbehälter und Streuwagen – die perfekte Ausrüstung für den Winterdienst

In vielen Regionen hat sich in den letzten Tagen der Schnee festgesetzt und es ist höchste Zeit, sich um die passende Ausrüstung für den heimischen Winterdienst zu kümmern. Welche Winterdienst-Geräte auch für Privatleute empfehlenswert sind, erläutert der folgende Beitrag.

Während die öffentlichen Straßen in der Regel vom örtlichen Winterdienst schnee- und eisfrei gehalten werden, sind die Eigentümer von Grundstücken und Unternehmen dafür verantwortlich, auf den Privatwegen für eine sichere Begehbarkeit zu sorgen.

Gerade bei größeren Schneemengen – die in höheren Lagen fast überall aktuell anzutreffen sind – ist ein einfaches Streuen oder Schneeschaufeln nicht mehr zielführend und auch Privatleute müssen zu größeren “Geschütze” greifen. Gleichzeitig stehen Gabelstapler, LKW oder andere Nutzfahrzeuge, die auch für den Winterdienst eingesetzt werden können, nur den wenigsten Privatleuten zu Verfügung. Aber auch für Anwohner und Privatleute gibt es eine Reihe von sinnvollen Helfern, um großen Schneemengen und dem Eis auf den Straßen und Wegen Herr zu werden. abelstapler zur Hand? Wohl die wenigsten und so sind Handgeräte für den professionellen Winterdienst eine gute Alternative, auf die zurückgegriffen werden kann.

Eine Hand-Schneefräse ist eines der besten und effizientesten Hilfsgeräte für den Winterdienst. Mit so einer Hand-Schneefräse kann in kurzer Zeit und mit wenig Aufwand viel Schnee bewegt werden und große Flächen können mit einer Hand-Schneefräse wieder befahrbar und für Passanten sicher und problemlos begehbar gemacht werden. Häufig ist so eine motorbetriebene Schneefräse auch gleichzeitig eine Kehrmaschine, so dass gleich zwei Arbeitsschritte in einem erledigt werden können, was gerade bei großen Flächen und viel Neuschnee Zeit sparen kann. Die Modelle der Schneefräsen unterscheiden sich dabei nicht nur in der Stärke des Motors, der Räumbreite bzw. Schildbreite, sondern auch der maximalen Räumhöhe und Auswurf-Weite. Die hochpreisigen Motor-Schneefräsen besitzen dabei Schnee-Räumbreiten von 100cm und eine maximale Schnee-Räumhöhe von 55cm – damit sind auch große Schneemengen kein Problem.

Wenn der Schnee geräumt ist, müssen Wege nachhaltig von Schnee und Eis freigehalten werden. Dann kommen Streuwagen zum Einsatz, die verteilen Winterstreugut wie Sand, Granualte oder anderes Streugut großflächig. Die Nutzung der Winterdienst-Streugeräte ist dabei äußerst simpel und die verschiedenen Hand-Streugeräte unterscheiden sich primär im Fassungs-Vermögen des Behälters für Streugut und in der maximalen Streubreite, angefangen bei Streuwagen mit einem Behältervolumen von 20l-60l und einer Streubreite von bis zu 5m.

Streugutbehälter – ideal für die Lagerung von Streugut

Streugutbehälter – ideal für die Lagerung von Streugut

Um immer genug Streugut griffbereit zu haben, muss das Streugut korrekt gelagert werden. Streugut-Boxen sind auch für Privatleute die beste Lagermöglichkeit für Winter-Streugut. Streugutbehälter sind dabei nciht nur besonders robust gebaut, sondern schützen das eingelagerte Winter-Streugut auch vor Wind und Wetter.  Besitzt ein Streugut-Behälter eine Entnahmeöffnung, kann das Streugut auch komfortabel entnommen werden, ohne den Streugut-Box extra öffnen zu müssen. Eine gute Auswahl an Streugutbehältern bekommt man bspw. hier.

So ausgestattet – mit Schneefräse, Streugut-Behälter und Streuwagen – verlieren auch große Mengen Neuschnee schnell den Schrecken, denn im Handumdrehen sind Wege und Flächen wieder frei und Eis und Schnee.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team Kerkhoff Grün

Für Gartenbesitzer: Räum- und Streupflichten im Winter

Liebe Hobbygärtner und Pflanzenfreunde,

der Rasen im Garten benötigt ja in der kalten Jahreszeit eher weniger Pflege und Aufmerksamkeit, sondern als Gartenbesitzer kann man sich an dem Anblick freuen, wenn eine schöne Schneedecke den Gartenrasen, Rollrasen oder Kunstrasen bedeckt.

Allerdings warten im Winter andere Aufgaben, denn der Garten liegt in der Regel an einer öffentlichen Straße. Wenn Schnee und Eis den Gehweg überziehen, hat der Anlieger Räum- und Streupflichten, die hier im Überblick beschrieben werden. Allerdings möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass dier hier gegebenen Informationen nicht die kommunalen gültigen Regeln ersetzen können, denn genauen Winterdienst-Räumpflichten wird normalerweise auf kommunaler Ebene bestimmt.

In welchem Zeitraum muss geräumt werden? Gibt es Unterschiede zwischen Werktagen und Feiertagen?

Die Anlieger müssen im Winter die Bürgersteige und Gehwege derart räumen, dass Passanten gefahrlos diesen nutzen können. Die Räumpflicht besteht an Werktagen von 7:00 Uhr bis 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr und endet in der Regel 20:00 Uhr. Auch Arbeitstätige, Anlieger im Urlaub bzw. erkrankte Anlieger haben die Räumpflicht, so dass diese für Ersatz sorgen müssen.

Wer ist für das Räumen bzw. Streuen verantwortlich?

Grundsätzlich hat der Eigentümer die Verantwortung dafür, dass geräumt und gestreut wird. Diese Pflicht kann aber an Hausmeister, professionelle Winterdienst-Anbieter oder auch an die Mieter (wenn im Mietvertrag bzw. der Hausordnung so vorgesehen) übertragen werden. Trotzdem bleibt der Vermieter dafür verantwortlich die ordnungsgemäße Ausführung zu kontrollieren. Darüber hinaus stellt der Vermieter / Eigentümer die  Geräte für den Winterdienst (wie Schneeschaufel, Streumittel,  Schneefräse oder Hand-Schneeschieber).

Sand, Granulat oder Streusalz – womit darf gestreut werden?

Beim Winterdienst gilt: Die Rutschgefahr durch Eis und gefrorene Schneeflächen stellt oftmals das größere Problem im Vergleich zu einer Schneedecke dar. Daher muss auch  auch bei überfrierender Nässe oder Eisbildung (auch wenn kein Schnee liegt) auf jeden Fall gestreut werden, damit Gehewege und Bürgersteige gefahrlos genutzt werden können. Während Salz als Streumittel vielerorts verrboten ist, sind Sand oder Streugranulat als Streumittel im Winterdienst in der Regel erlaubt. Lokale Regeln sollten hier beachtet werden!

Wo genau muss geräumt werden?

Der Bürgersteig muss so geräumt werden, dass zwei Personen problemlos aneinander vorbeigehen können (was eine Breite vom mind. 1,20m bedeutet). Darüber hinaus müssen der Zugang zum Haupteingang des Hauses ( und der Weg zum Briefkasten für den Postboten) und Zugänge zu Mülltonnen, Garagen etc. von Eis und Schnee befreit werden. Bei herabhängenden Eiszapfen gibt es zwar keine eindeutige Gesetzeslage, aber auch hier wird in der Regel verlangt, dass keine Gefahr für die Passanten entstehen kann. Im Gegensatz zum Bürgersteig und den Gehwegen werden die normalen, öffentlichen Straßen von den kommunalen Winterdiensten mit den entsprechenden Winterdienst-Geräten geräumt.

Wohin mit dem Schnee bei größeren Schneemengen?

Bei langen Witnerperioden und / oder starken Schneefällen wird die anfallende Schneemenge schnell so groß, dass man sich Gedanken machen muss, wo man den Schnee lagert, denn den Schnee einfach auf die Straße zu schieben ist dabei keine gute Lösung. Bei großen Mengen Schnee auf den Straßen wird die Mindestbreite der Straße, die für die Durchfahrt frei bleiben muss, unterschritten. Daher sollte man sich frühzeitig Gedanken über eine Art Schneedepot machen (evtl. auch in Absprache mit den Nachbarn).

Gibt es besondere Regelungen für Gewerbetreibende und wenn ja, welche?

Gerade für Gewerbetreibende mit viel Publikums auch außerhalb der normalen Räumzeiten (also von 7:00-20:00 Uhr), z. B. Gastronomiebetrieben, gibt es daher auch die Räumpflicht zu den Publikumszeiten.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Kerkhoff-Grün Team